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   BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53   

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BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53 (https://dejure.org/1954,638)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - III ZR 197/53 (https://dejure.org/1954,638)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - III ZR 197/53 (https://dejure.org/1954,638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 258
  • DVBl 1954, 813
  • DB 1954, 998
  • JR 1955, 59
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Der Kläger hätte daher, wie der Senat in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1952 (MDR 1953, 164 = LM Nr. 7 zu § 253 ZPO) und vom 3. Dezember 1953 (BGHZ 11, 192) des näheren dargelegt hat, diese verschiedenen Ansprüche voneinander abgrenzen müssen.

    Ob der Kläger die Abgrenzung seiner Ansprüche in der Revisionsinstanz vervollständigen kann (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 3. Dezember 1953 - BGHZ 11, 192 -), kann auf sich beruhen bleiben, da die Sache aus anderen Gründen an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden muß und der Kläger damit die Gelegenheit erhält, die erforderlichen Erklärungen vor dem Berufungsgericht nachzuholen.

  • RG, 26.03.1935 - III 129/34

    Kann der Eigentümer eines Hauses, das durch die vom Kraftwagenverkehr ausgehenden

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung, begangen durch eine Ermessensentscheidung, hat nämlich das Reichsgericht und ihm folgend der Senat bei der Entscheidung über Amtshaftungsansprüche als gegeben erachtet, wenn ein Beamter rein willkürlich handelte (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der beanstandeten Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, daß es als solche nicht mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).

    In RGZ 147, 179 [183] hat das Reichsgericht ausgeführt, die Anforderungen, die an die gerichtliche Feststellung eines zum Schadensersatz verpflichtenden Ermessensfehlers einer Verwaltungsbehörde gestellt werden müßten, seien beispielsweise erfüllt, wenn überhaupt keine Erwägungen angestellt wurden, wenn zweifellos sachfremde Beweggründe ausschlaggebend waren oder wenn die gezogenen rechtlichen Schranken bewußt überschritten wurden.

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    In den von der Revision angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 209 [214] und des Reichsgerichts in RGZ 169, 353 [357] ist nichts anderes gesagt, als daß bei Amtshaftungsstreitigkeiten das Gericht prüfen kann, ob die Beamten der in Ansprach genommenen Körperschaft die für die Rechtmässigkeit - nicht ausschließlich die Gültigkeit - ihrer Verwaltungsakte in Betracht kommenden Voraussetzungen gewahrt oder sich schuldhaft über sie hinweggesetzt haben, daß das Gericht aber nicht die Zweckmäßigkeit einer in das Ermessen der Behörde gestellten Entscheidung prüfen kann, es sei denn, daß Ermessensfehler besonderer Art vorliegen.
  • BGH, 25.06.1953 - IV ZR 20/53

    Pflicht des Pkw-Verkäufers zur Aushändigung des Kfz-Briefs

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Der Beamte oder die an seiner Stelle haftende Körperschaft hat daher vorzutragen, daß die Voraussetzungen für ein nicht widerrechtliches Einschreiten gegeben waren oder doch von dem Eingreifenden ohne Fahrlässigkeit angenommen wurden (vgl. RGZ 88, 118 [120]; RG in Seuff Arch 81 Nr. 50; Urteil des IV. Senats vom 25. Juni 1953 - IV ZR 20/53, insoweit in NJW 1953, 1347 nicht abgedruckt).
  • RG, 21.02.1916 - VI 412/15

    Notwehr und vermeintliche Notwehr

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Der Beamte oder die an seiner Stelle haftende Körperschaft hat daher vorzutragen, daß die Voraussetzungen für ein nicht widerrechtliches Einschreiten gegeben waren oder doch von dem Eingreifenden ohne Fahrlässigkeit angenommen wurden (vgl. RGZ 88, 118 [120]; RG in Seuff Arch 81 Nr. 50; Urteil des IV. Senats vom 25. Juni 1953 - IV ZR 20/53, insoweit in NJW 1953, 1347 nicht abgedruckt).
  • RG, 06.05.1942 - III 6/42

    1. Zum Umfange der richterlichen Fragepflicht. 2. Zum Begriffe des

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    In den von der Revision angezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 209 [214] und des Reichsgerichts in RGZ 169, 353 [357] ist nichts anderes gesagt, als daß bei Amtshaftungsstreitigkeiten das Gericht prüfen kann, ob die Beamten der in Ansprach genommenen Körperschaft die für die Rechtmässigkeit - nicht ausschließlich die Gültigkeit - ihrer Verwaltungsakte in Betracht kommenden Voraussetzungen gewahrt oder sich schuldhaft über sie hinweggesetzt haben, daß das Gericht aber nicht die Zweckmäßigkeit einer in das Ermessen der Behörde gestellten Entscheidung prüfen kann, es sei denn, daß Ermessensfehler besonderer Art vorliegen.
  • BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Polizei, gemäß §§ 18, 20 PVG zulässigerweise von dem Eigentümer die Beseitigung der von dem Trümmergrundstück ausgehenden Gefahr verlangen kann, ist in der Entscheidung des Senats vom 5. März 1953 in DVBl 1953, 367 [BGH 05.03.1953 - III ZR 354/52] ausgeführt.
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 8, 288 [296]; 10, 6 [12]; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1954 - III ZR 15/52 -).
  • RG, 22.05.1928 - III 346/27

    Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung, begangen durch eine Ermessensentscheidung, hat nämlich das Reichsgericht und ihm folgend der Senat bei der Entscheidung über Amtshaftungsansprüche als gegeben erachtet, wenn ein Beamter rein willkürlich handelte (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der beanstandeten Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, daß es als solche nicht mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53
    Zu unrecht beruft sich die Revision für ihre gegenteilige Ansicht auf die Entscheidung des Senats vom 14. Februar 1952 (BGHZ 5, 144).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 15/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1953 - III ZR 136/52

    Pflicht zur Gefahrenabwehr bei Auslaufen von Öl auf die Fahrbahn

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 206/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten

  • BGH, 13.05.1954 - III ZR 343/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1954 - III ZR 370/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

  • BGH, 14.12.1950 - III ZR 67/50

    Rechtsmittel

  • RG, 22.01.1937 - III 353/35

    1. Wie verhält sich die Beamtenhaftungsvorschrift in § 839 BGB. zu den

  • RG, 26.04.1940 - III 131/39

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem-Urteil vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - (NJW 1955, 258 [259]) fest, daß die Polizeibehörden den unbestimmten Rechtsbegriff "Gefahr" auf Grund von rechtlichen, der richterlichen Nachprüfung zugänglichen Erwägungen für den jeweils Ihnen vorliegenden Fall in einen bestimmten zu verwandeln haben.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - (NJW 1955, 258 [259]) fest, daß die Polizeibehörden den unbestimmten Rechtsbegriff "Gefahr" auf Grund von rechtlichen, der richterlichen Nachprüfung zugänglichen Erwägungen für den jeweils ihnen vorliegenden Fall in einen bestimmten zu verwandeln haben.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - (NJW 1955, 258 [259]) fest, daß die Polizeibehörden den unbestimmten Rechtsbegriff "Gefahr" auf Grund von rechtlichen, der richterlichen Nachprüfung zugänglichen Erwägungen für den jeweils ihnen vorliegenden Fall in einen bestimmten zu verwandeln haben.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - (NJW 1955, 258 [259]) fest, daß die Polizeibehörden den unbestimmten Rechtsbegriff "Gefahr" auf Grund von rechtlichen, der richterlichen Nachprüfung zugänglichen Erwägungen für den jeweils ihnen vorliegenden Fall in einen bestimmten zu verwandeln haben.
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

    Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 1. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - (NJW 1955, 258 [259]) fest, daß die Polizeibehörden den unbestimmten Rechtsbegriff "Gefahr" auf Grund von rechtlichen, der richterlichen Nachprüfung zugänglichen Erwägungen für den jeweils ihnen vorliegenden Fall in einen bestimmten zu verwandeln haben.
  • BGH, 05.12.1960 - III ZR 17/59

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Ersatz eines ihm bei einem Teilabbruch

    Allerdings hatte der jetzt erkennende Senat mit seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 (III ZR 197/53) die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil die Entstehung, eines Schadens noch nicht mit einer für ein Grundurteil ausreichenden Wahrscheinlichkeit fehlerfrei festgestellt und auch der eingeklagte Teilbetrag nicht hinreichend eindeutig auf die verschiedenen Ersatzansprüche des Klägers aufgeteilt worden war.

    Bereits im Rahmen des Vorprozesses der Parteien, der über einen Teilbetrag von 2.000,- DM ging, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 - III ZR 197/53 - mit näherer Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, ausgeführt, daß die Beklagte durch den am 30. und 31. März 1949 erfolgten Abbruch der dem Kläger gehörenden Hausruine sowie durch die Art und Weise der Durchführung des Abbruches zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Amtspflichtverletzungen begangen hat.

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

    Eine dem entscheidenden Beamten vorwerfbare Verletzung des Ermessens liegt nach ständiger Rechtsprechung deshalb nur vor, wenn der Beamte willkürlich gehandelt, überhaupt keine sachlichen oder sachfremde Erwägungen angestellt oder die rechtlichen Schranken bewußt überschritten oder in so hohem Maße fehlsam gehandelt hat, daß seine Entscheidung mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings - d.h. jedem sachlich Beurteilenden ohne weiteres voll einleuchtend - unvereinbar ist (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4,302 [311]; 12, 206 [208]; 21, 256 [260]; III ZR 181/51 vom 11. Juni 1952 - LM Nr. 3 zu § 839 (Fg) BGB; III ZR 106/53 vom 7. Oktober 1954 = BGHZ 15, 17, insoweit nicht abgedruckt; III ZR 197/53 vom 7. Oktober 1954 = LM Nr. 5 zu § 14 Preuss PVG; III ZR 65/55 vom 29. Oktober 1956).
  • BGH, 25.02.1960 - III ZR 51/59

    Rechtsmittel

    Das schließt aber nicht aus, daß insoweit, als im Rahmen der Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen einem bestimmten Ereignis (oder einem Unterlassen) und dem Schaden reale - und nicht nur hypothetische - Tatsachen festzustellen sind, die eine Grundlage für die Ausübung des dem Tatrichter in § 287 ZPO eingeräumten Ermessens geben sollen, diese Feststellung nach § 286 ZPO zu erfolgen hat (Urteil vom 7. Oktober 1954 III ZR 157/53 S. 21, insoweit in LM § 14 Preuß. PVG Nr. 5 und NJW 1955, 258 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.10.1956 - III ZR 100/55

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Berufungsgericht insoweit eine schuldhafte Amtspflichtverletzung der Polizei verneint, Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 1954 in NJW 1955, 258 mit Nachweisungen) unterliegt es dem durch das Gericht nicht nachprüfbaren Verwaltungsermessen der Polizei, welche Massnahmen sie zur Abwendung einer Polizeigefahr treffen will.
  • BGH, 19.06.1958 - III ZR 51/57

    Rechtsmittel

    Die Revisionsrüge wird hiervon in ihrer Zulässigkeit aber nicht berührt; sie läßt - und dies genügt - hinreichend erkennen, welchen Rechtssatz sie als verletzt ansieht (vgl. u.a. OGHBrZ 2, 209/210; Urteile vom 7. Oktober 1954 III ZR 197/53 und 16. Dezember 1953 VI ZR 87/52).
  • OLG Köln, 13.10.1967 - 3 U 222/66
  • BGH, 01.06.1959 - III ZR 43/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1955 - III ZR 262/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1956 - III ZR 44/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1954 - III ZR 25/54

    Rechtsmittel

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